Abfindung bei Continental & Aumovio 2026 – was jetzt zählt

Aumovio ist das frühere Automotive-Geschäft von Continental (Elektronik, Bremsen, Fahrerassistenz, Software), das im September 2025 als eigenständiges Unternehmen an die Börse gebracht wurde. Für Beschäftigte wichtig: Ihr Arbeitgeber kann sich dadurch geändert haben – Ansprüche, Betriebsvereinbarungen und Ansprechpartner gehören im Zweifel neu geprüft.

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026

Continental 2026: Aufspaltung und Abbau in Wellen

Der Konzern hat sich in drei Teile zerlegt: Aumovio (das frühere Automotive-Geschäft, seit September 2025 eigenständig an der Börse), das neu aufzustellende ContiTech-Geschäft und die auf Reifen fokussierte Continental AG. Schon 2024 wurden rund 7.150 Stellen in Verwaltung und Entwicklung gestrichen – der aktuelle Abbau ist die nächste Welle.

Für Beschäftigte bedeutet die Aufspaltung zusätzlich: Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die geltenden Vereinbarungen können sich geändert haben – die eigene Ausgangslage gehört neu sortiert, bevor über ein Angebot entschieden wird.

Aumovio: bis zu 4.000 Stellen bis Ende 2026

  • Umfang: bis zu 4.000 Stellen weltweit bis Ende 2026, Schwerpunkt F&E (Handelsblatt).
  • Deutschland: hoher dreistelliger Bereich; konkret genannt Regensburg (>100) und Ingolstadt (>30) (Automobil Produktion).
  • Instrument: freiwilliges Abfindungsprogramm seit März 2026; Sozialpartner-Dialog läuft (produktion.de).
  • Ziel: F&E-Quote unter 10 % des Umsatzes ab 2027 – der Druck auf Entwicklungsstandorte bleibt.

ContiTech: Sozialplan für 1.600 Betroffene

Für die Neuaufstellung des Schlauchgeschäfts in Deutschland wurden Interessenausgleich, Sozialplan und ein Zukunftsrahmen mit den Arbeitnehmervertretungen vereinbart – rund 1.600 Beschäftigte sind betroffen (K-Zeitung; Continental). Wichtig: Der Sozialplan ist die kollektive Untergrenze – individuell (etwa gegen Klageverzicht) ist häufig mehr verhandelbar als der Formelwert.

Freiwilligenangebot erhalten? Erst prüfen

Zu prüfen sind: die Höhe im Vergleich zu Sozialplan und Profil, das Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld, die Kündigungsfrist (§ 158 SGB III), Verzichts- und Abgeltungsklauseln und die steuerliche Gestaltung (Fünftelregelung). Bei einer Aufspaltung zusätzlich: Wer ist überhaupt mein Vertragspartner, und welche Betriebsvereinbarungen gelten fort? Laden Sie Ihr Dokument hoch – die kritischen Punkte werden in Sekunden markiert, kostenlos.

Steht bei Ihnen eine Zugehörigkeit von rund drei Jahrzehnten im Raum, können Sie den Rechenweg für 30 Jahre vorab nachvollziehen.

Ablauf bei uns

Kostenfreies Erstgespräch, Bewertung Ihres Angebots durch die spezialisierte Partnerkanzlei, bei Mandatierung Verhandlung über eine Prozessfinanzierung – ohne Vorab-Kostenrisiko für Sie. So funktioniert das Kostenmodell.

Häufig gestellte Fragen

Aumovio ist das frühere Automotive-Geschäft von Continental (Elektronik, Bremsen, Fahrerassistenz, Software), das im September 2025 als eigenständiges Unternehmen an die Börse gebracht wurde. Für Beschäftigte wichtig: Ihr Arbeitgeber kann sich dadurch geändert haben – Ansprüche, Betriebsvereinbarungen und Ansprechpartner gehören im Zweifel neu geprüft.

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